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10.05.2024

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen, Stt. Diebach am Haag
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Feuerwehr Süd“
Bebauungsplan Nr. 8 „Feuerwehr Süd“
hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung/ Entwurfsoffenlage gem. § 3 (2) BauGB

Amtsblatt vom 10.05.2024 Nr. 20 Ziff. 94

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 11.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Feuerwehr Süd“ sowie die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Das kleinflächige Plangebiet liegt am Nordrand des Stadtteiles Diebach am Haag, am nördlichen Ende der Herrnhaager Straße bzw. der Talstraße.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst mit einer Gesamtfläche von ca. 4.788 m2 die Flurstücke 150/3 und 150/2 sowie 149 (Talstraße) und 34 (L 3194) jew. teilweise in der Flur 7 der Gemarkung Diebach.

Mit Ausnahme der Teilfläche für die Alarmausfahrt umfasst die Flächennutzungsplanänderung einen identischen Geltungsbereich.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes (und der FNP-Änderung) soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden für die notwendige Neuerrichtung eines Feuerwehrgeräte-hauses als Stützpunkt für die Stadtteilwehren Diebach am Haag, Lorbach sowie Vonhausen („Löschzug Süd“).

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB erfolgte im Nov./ Dez. 2022. Im Rahmen dessen sind die folgenden umweltbezogenen Stellungnahmen eingegangen:

  • Abwasserverband Oberer Fallbach:
    Ableitung von Niederschlagswasser zum Augraben (Flst. 32) und zum Fallbach
  • Wetteraukreis, Der Kreisausschuss:
    Tatsächliches Vorkommen von Feldlerche und Zauneidechse prüfen oder worst-case-Betrachtung, Festsetzung im Bebauungsplan welche Ökokontomaßnahme zur Kompensation herangezogen wird, Anregung auf eine Grünlandfläche oder weniger gut geeignete Ackerfläche auszuweichen, Ausgleichsmaßnahme solle keine Ackerflächen in Anspruch nehmen
  • Regierungspräsidium Darmstadt:
    Tatsächliches Vorkommen von Feldlerche prüfen (ggf. CEF-Maßnahmen), Hinweis zum Umfang mit schädlichen Bodenveränderungen im Falle des Auffindens im Bebauungsplan ergänzen, Belange des vorsorgenden Bodenschutzes in der Begründung ansprechen, keine grundsätzlichen Bedenken aus immissionsschutzrechtlicher Sicht 

An umweltrelevanten Informationen liegen darüber hinaus vor:

  • Umweltbericht mit Bestandskarte (zur Entwurfsfassung, 04/ 2024)
  • Ergebnisse der faunistischen Untersuchung (01/2024)

Zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden nach § 4 (2) BauGB sind der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (04/ 2024) mit Begründung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes (04/ 2024) mit Begründung und dem Umweltbericht gem. § 2 (4) BauGB sowie die o.g. umweltrelevanten Stellungnahmen und Unterlagen in der Zeit von

vom 15.05.2024 bis zum 21.06.2024 (einschl.)

im Internet unter dem Link

www.stadt-buedingen.de/wirtschaft-stadtplanung/stadtentwicklung-bauen

und

www.bauleitplanung.hessen.de

einsehbar. Unter diesem Link ist auch diese Bekanntmachung einsehbar.

Darüber hinaus können zum einen die Unterlagen ebenfalls unter www.seifert-plan.com eingesehen und abgerufen werden, zum anderen erfolgt als zusätzliches Informationsangebot gem. 3 (2) BauGB eine öffentliche Auslegung der o.g. Planunterlagen  im Veröffentlichungszeitraum in der Stadtverwaltung Büdingen, Bauamt, Zimmer 203, Eberhard-Bauner-Allee 16, in 63654 Büdingen während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht.

Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitpläne und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.

Während des Veröffentlichungszeitraums können und sollen Stellungnahmen per Email unter matthias.rueck@seifert-plan.com oder auf postalischem Weg abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zu Protokoll gegeben werden

Nach § 3 (2) Satz 2 BauGB und § 4a (5) BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 (7) BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.

Die Daten stellungnehmender Bürger werden dauerhaft gespeichert.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde gemäß § 4b BauGB (Einschaltung eines Dritten) der Planungsgruppe Prof. Dr. V. Seifert, in 35440 Linden übertragen.

Büdingen, 07.05.2024

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Benjamin Harris
Bürgermeister

Übersicht:
Lage und Abgrenzung
des Plangebietes
(ohne Maßstab)
Übersichtskarte Lage Feuerwehr Süd
Übersichtskarte Lage Feuerwehr Süd
Übersichtskarte Geltungsbereich Feuerwehr Süd
Übersichtskarte Geltungsbereich Feuerwehr Süd

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