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18.08.2023

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen
Bekanntmachung des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 34 „Am Viadukt“ 2. Änderung

gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Amtsblatt vom 18.08.2023 Nr. 39 Ziff. 138

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung vom 11.11.2021 bzw. 20.05.2022 den Beschluss zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplans gefasst.

Das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB als Innenstadtbebauungsplan wird angewandt.

Es bestehen keine Hinweise auf die Beeinträchtigung von Umweltbelangen.

Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan (nicht maßstäblich) ersichtlich.

Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Büdingen, ST Büdingen, mit Begründung in der Zeit vom

vom 28.08.2023 bis einschließlich 29.09.2023

im Rathaus der Stadt Büdingen, Stadtbauamt, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen, in Zimmer 203, öffentlich ausgelegt.

Die Einsichtnahme ist für jeden während der allgemeinen Dienststunden einzusehen. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen auch telefonisch oder via E-Mail (Carolin.Schaefer@stadt-buedingen.de) Auskunft gegeben. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06042 884-1409. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Magistrat der Stadt Büdingen, Stadtbauamt, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen, eingebracht werden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen an 3 Stellen die Baugrenzen erweitert werden um an diesen Stellen eine Nachverdichtung zu ermöglichen.

Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können ab dem 28.08.2023 auf der Internetseite der Stadt Büdingen unter

www.stadt-buedingen.de und unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.

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Büdingen, den 14.08.2023

Magistrat der Stadt Büdingen

Benjamin Harris
Bürgermeister

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