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24.02.2023

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen – Stadtteil Büdingen

Bebauungsplan Nr. 34 „Am Viadukt“ 2. Änderung

Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung vom 11.11.2021 bzw. 20.05.2022 den Beschluss zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplans gefasst.

Das beschleunigte Verfahren gemäß 13a BauGB als Innenstadtbebauungsplan wird angewandt.

Es bestehen keine Hinweise auf die Beeinträchtigung von Umweltbelangen.

Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplan (nicht maßstäblich) ersichtlich.

Zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch wesentliche und entscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, wird der Entwurf des Bebauungsplans der Stadt Büdingen, ST Büdingen, mit Begründung in der Zeit

vom 06.03.2023 bis einschließlich 06.04.2023

im Rathaus der Stadt Büdingen, Stadtbauamt, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen, in Zimmer 203, öffentlich ausgelegt.

Die Einsichtnahme ist für jeden nach vorheriger Termin-Vereinbarung unter der Rufnummer 06042 884-1409 möglich.

Jeder hat das Recht, die Entwurfsplanung während der Offenlegung einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Anregungen zur Bauleitplanung können schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Magistrat der Stadt Büdingen, Stadtbauamt, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen, eingebracht werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Anregungen zu Protokoll gegeben und in Schriftform eingereicht werden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen an 3 Stellen die Baugrenzen erweitert werden um an diesen Stellen eine Nachverdichtung zu ermöglichen.

Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können ab dem 06.03.2023 auf der Internetseite der Stadt Büdingen unter

www.stadt-buedingen.de und unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Kommune den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung des Bauleitplanverfahrens und Durchführung der Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB an die Planungsgruppe Thomas Egel in Langenselbold übertragen ist.

Büdingen, den 21.02.2023

Magistrat der Stadt Büdingen

Benjamin Harris
Bürgermeister

Anlage BPlan Nr. 34 Am Viadukt 2. Änderung
Anlage BPlan Nr. 34 Am Viadukt 2. Änderung

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