Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Genossenschaftsversammlung der Angliederungsgenossenschaft Christinenhof
Amtsblatt vom 24.09.2021 Nr. 46 Ziff. 208
Der Magistrat der Stadt Büdingen als Notvorstand lädt hiermit für
Dienstag, 12. Oktober 2021, 18:00 Uhr
in die Wolfgang-Konrad-Halle,
Zum Sportplatz 22, 63654 Büdingen-Lorbach
zur Genossenschaftsversammlung der Angliederungsgenossenschaft Christinenhof ein.
Jeder Genosse kann sich durch ein Kind, seinen Ehegatten, einen Elternteil, eine in seinem Dienst ständig beschäftigte Person oder einen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden anderen Genossen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, sofern diese voll geschäftsfähig sind. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als drei Jagdgenossen vertreten.
Die Sitzung findet wegen der Corona-Pandemie in der Wolfgang-Konrad-Halle in Lorbach statt, um ausreichend Platz für die Sitzungsteilnehmer zu gewährleisten und den Sicherheitsabstand einhalten zu können. Vor, während und nach der Sitzung gilt das ausgehängte Hygienekonzept und die Hygienesatzung der Stadt Büdingen.
Dabei gilt insbesondere: Jede Person, die den Sitzungsraum betritt, hat sich zunächst gründlich die Hände zu desinfizieren. Hierzu wird am Eingang Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Beim Betreten des Gebäudes, beim Bewegen innerhalb des Sitzungsraumes jenseits des Sitzplatzes und beim Verlassen des Gebäudes ist die Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Der Zutritt für Besucher, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, ist nicht möglich.
Tagesordnung
- Begrüßung
- Satzung
- Vorstandswahl
- Verpachtung der Angliederungsfläche
- Verwendung des Angliederungsjagdpachterlöses
- Übergabe der Amtsgeschäfte an die Jagdgenossenschaft Büdingen
- Verschiedenes
Büdingen, 20.09.2021
Erich Spamer
Bürgermeister