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02.08.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bekanntmachung des Ergebnisses der Seniorenbeiratswahl Stadt Büdingen am 18.07.2021

Amtsblatt vom 02.08.2021 Nr. 37 Ziff. 168

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 30.07.2021 das Ergebnis der Seniorenbeiratswahl wie folgt festgestellt:

Zur Seniorenbeiratswahl waren 6.320 Personen wahlberechtigt, davon haben 1.320 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 18,96 %.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 1.198 Stimmzettel gültig und 9 Stimmzettel ungültig.

Hierbei entfielen auf:

Monika Eichenauer

858 Stimmen

Christel Rieger 557 Stimmen
Horst Meige

475 Stimmen

Sigrun Schubert 382 Stimmen
Wilhelm Schierhorn 443 Stimmen
Rita Eckert 487 Stimmen
Berthold Assel 178 Stimmen
Wolfgang Jeensch 476 Stimmen
Gertraud Wagner 410 Stimmen
Willbrand Ihmig 167 Stimmen
Michael Borck 442 Stimmen
Dr. Hans Peter Griethe 442 Stimmen
Norbert Supp 305 Stimmen

Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen sind nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

  1. Monika Eichenauer
  2. Christel Rieger
  3. Rita Eckert
  4. Wolfgang Jeensch
  5. Horst Meige
  6. Wilhelm Schierhorn
  7. Michael Borck

Dabei wurde der Platz 7 durch Losentscheid festgestellt.

Nachrücker entsprechend der entfallenen Stimmen sind:

8. Dr. Hans Peter Griethe
9. Gertraud Wagner
10. Sigrun Schubert
11. Norbert Supp
12. Berthold Assel
13. Willbrand Ihmig

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben beim Wahlleiter der Stadt; der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.

Büdingen, 01.08.2021

Sven Teschke
Gemeindewahlleiter

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