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30.07.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Wichtige Zahlungstermine

Amtsblatt vom 30.07.2021 Nr. 36 Ziff. 166


Die Stadtkasse Büdingen weist darauf hin, dass folgende Steuern und Abgaben am 15. August 2021 fällig werden:

Grundsteuer A + B                       III. Quartal 2021
Abfallbeseitigungsgebühren        III. Quartal 2021
Gewerbesteuervorauszahlung    III. Quartal 2021

Alle Beiträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen sind, werden durch die Stadtkasse automatisch angemahnt. Nach weiteren vier Wochen werden die fällig gewordenen Beiträge im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen. Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit sind die anfallenden Mahngebühren und Säumniszuschläge ebenfalls in voller Höhe zu entrichten. Es wird gebeten, bei Überweisung stets das Kassenzeichen anzugeben.

Büdingen, 31.07.2021

Der Magistrat der Stadt Büdingen
-Die Stadtkasse-

i.A. Donnert

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