Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Wichtige Zahlungstermine
Amtsblatt vom 30.07.2021 Nr. 36 Ziff. 166
Die Stadtkasse Büdingen weist darauf hin, dass folgende Steuern und Abgaben am 15. August 2021 fällig werden:
Grundsteuer A + B III. Quartal 2021
Abfallbeseitigungsgebühren III. Quartal 2021
Gewerbesteuervorauszahlung III. Quartal 2021
Alle Beiträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingegangen sind, werden durch die Stadtkasse automatisch angemahnt. Nach weiteren vier Wochen werden die fällig gewordenen Beiträge im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen. Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit sind die anfallenden Mahngebühren und Säumniszuschläge ebenfalls in voller Höhe zu entrichten. Es wird gebeten, bei Überweisung stets das Kassenzeichen anzugeben.
Büdingen, 31.07.2021
Der Magistrat der Stadt Büdingen
-Die Stadtkasse-
i.A. Donnert