Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Satzung über die erste Verlängerung einer Veränderungssperre gem. §§ 14 und 16 BauGB
Amtsblatt vom 28.05.2021 Nr. 26 Ziff. 112
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des BauGB in Verbindung mit § 51 HGO hatte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen am 25.05.2018 eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen und am 08.06.2019 amtlich bekannt gemacht. In der Sitzung vom 21.05.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr gefasst. Die Verlängerung gilt bis einschließlich 29.05.2022.
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Die erste Verlängerung der Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 „Am Hain“ 1 .Änderung. Dieser Geltungsbereich ist in der beigefügten unmaßstäblich verkleinerten Karte durch eine unterbrochene Linie dargestellt.
§ 2 Inkrafttreten
Mit dieser Bekanntmachung tritt die erste Verlängerung der Veränderungssperre in Kraft.
In diesem Bereich dürfen somit keine Veränderungen gem. § 14 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Büdingen, 26.05.2021
Erich Spamer
Bürgermeister