Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Widerruf der Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags; hier: Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Büdingen vom 04.03.2021
Amtsblatt vom 28.05.2021 Nr. 26 Ziff. 111
Da mit der Absage des Weinfestes für den 13.06.2021 die rechtliche Grundlage für den verkaufsoffenen Sonntag entfallen ist, wird auch die hierzu erfolgte Allgemeinverfügung vom 04.03.2021 zurückgenommen. Ein verkaufsoffener Sonntag findet nicht statt.
Büdingen, 28.05.2021
Erich Spamer
Bürgermeister