Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Nachrücken von Bewerbern in die am 14. März 2021 gewählte Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen
Amtsblatt vom 21.05.2021 Nr. 24 Ziff. 100
Die Herren Reiner Marhenke und Tim Strehm, Freie Wählergemeinschaft Büdingen e. V. (FWG Büdingen), haben mir gegenüber am 07.05.2021 schriftlich auf ihr Man-dat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet. Der übernächste noch nicht berufene Bewerber der Liste, Ulrich Wacker, Büdingen, hat auf die Annahme des Mandats verzichtet. Als nächste noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlages der FWG Büdingen rücken Herr Mathias Wiegand, Hans-Merian-Ring 25, sowie Herr Henning Nitzsche, Oberer Molkenborn 3, 63654 Büdingen, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen nach.
Gegen vorstehende Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Kommu-nalwahlgesetzes gegeben, wonach jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen kann. Wer nicht die Verletzung eines eigenen Wahlrechtes rügt, muss 100 Unterstützungsunterschriften für seinen Einspruch beifügen, damit dieser zulässig ist.
Büdingen, 07.05.2021
Sven Teschke
Gemeindewahlleiter