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21.05.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Nachrücken von Bewerbern in die am 14. März 2021 gewählte Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen

Amtsblatt vom 21.05.2021 Nr. 24 Ziff. 99

Herr Norbert Mäser und Frau Simone Michel, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), haben mir gegenüber am 07.05.2021 schriftlich auf ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung verzichtet. Der nächste noch nicht berufene Bewerber der Liste, David Bauner, Düdelsheim, hat auf die Annahme des Mandats verzichtet. Als nächste noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlages der CDU rücken Herr Karsten Farr, Preiserlenweg 6, sowie Herr Patrick Appel, Struthweg 3, 63654 Büdingen, in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen nach.

Gegen vorstehende Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Kommu-nalwahlgesetzes gegeben, wonach jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen kann. Wer nicht die Verletzung eines eigenen Wahlrechtes rügt, muss 100 Unterstützungsunterschriften für seinen Einspruch beifügen, damit dieser zulässig ist.

Büdingen, 07.05.2021

Sven Teschke
Gemeindewahlleiter

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