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30.04.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Satzung über eine Veränderungssperre gem. §§ 14 und 16 BauGB
Hier: Bekanntmachung der Ergänzungen zur Veränderungssperre

Amtsblatt vom 30.04.2021 Nr. 19 Ziff. 81

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat bereits in ihrer Sitzung am 19.10.2018 gem. § 16 Abs. 1 BauGB eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 40 mit der Bezeichnung „Am Hain“, 1. Änderung beschlossen. Der Geltungsbereich des damit eingeleiteten Verfahrens wird gem. Beschluss vom 26.03.2021 auf die die Grundstücke Fl. 2, Nr. 113 bis einschließlich 117 und 119/3 ausgedehnt. Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16. Abs. 1 des BauGB in Verbindung mit § 51 HGO hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen am 19.10.2018 und 26.03.2021 folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:

§ 1 Räumlicher

Geltungsbereich Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 40 „Am Hain“, 1. Änderung. Dieser Geltungsbereich ist in der beigefügten unmaßstäblich verkleinerten Karte durch eine unterbrochene Linie dargestellt.

§ 2 Inkrafttreten

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre in Kraft. In diesem Bereich dürfen somit keine Veränderungen gem. § 14 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Abb. Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 40 »Am Hain« 1. Änderung mit Erweiterungsflächen
Abb. Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 40 »Am Hain« 1. Änderung mit Erweiterungsflächen

Büdingen, den 23.04.2021

Magistrat der Stadt Büdingen

Erich Spamer
Bürgermeister

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