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30.04.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen,
Kernstadt
Bebauungsplan Nr. 40 „Am Hain“ 1. Änderung
Hier: Bekanntmachung der Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Amtsblatt vom 30.04.2021 Nr. 19 Ziff. 80

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 19.10.2018 die Aufstellung von Bebauungsplänen für die Altstadt und die umliegenden Straßen mit historischer Bausubstanz beschlossen. Für den Bereich um die Straße „Am Hain“ östlich der Büdinger Altstadt wird ein separates Verfahren als Bebauungsplan Nr. 40 „Am Hain“, 1. Änderung eingeleitet. In dem Zusammenhang wurde mit dem Ergänzungsbeschluss vom 26.03.2021 der Bebauungsplan auf die Grundstücke Fl. 2, Nr. 113 bis einschließlich 117 und 119/3 ausgeweitet.

Der Geltungsbereich ist in der als Anlage beigefügten Karte durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht.

Der Beschluss zum veränderten Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung bleiben unverändert.

Ziel des Bebauungsplans Nr. 40 „Am Hain“, 1. Änderung ist die planungsrechtliche Sicherung einer angemessenen baulichen Entwicklung der Büdinger Altstadt und in diesem Zusammenhang „die Mitbestimmung der Stadtverordnetenversammlung über das Stadtbild zu sichern und lokales Kulturgut zu erhalten“ (Auszug aus dem Beschluss vom 19.10.2018).

Büdingen, den 23.04.2021

Magistrat der Stadt Büdingen

Erich Spamer
Bürgermeister

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