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30.04.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen
Bebauungsplan Nr. 19b „Reichardsweide West“ 3. Änderung
Hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Amtsblatt vom 30.04.2021 Nr. 19 Ziff. 79

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 08.05.2020 den Beschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19b „Reichardsweide West“ gefasst.

Die Planänderung ist erforderlich, um die durch einen Interessenten beabsichtigte Übernahme des gesamten nördlichen Gebietsteils, der sich an die bebauten Grundstücke nördlich der Straße Reich-ardsweide anschließt, planungsrechtlich zu sichern. Ziel der Planänderung ist es im Wesentlichen, die im rechtskräftigen Plan festgesetzten Verkehrsflächen den Gewerbegebieten zuzuschlagen. Im Zuge dessen sind entsprechende Anpassungen der überbaubaren Flächen vorzunehmen.

Da durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann das vereinfachte Verfahren angewendet werden. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden. Außerdem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe welche Arten um-weltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Die Planung wird in der Zeit vom

10.05.2021 bis einschließlich 18.06.2021

bei der Stadtverwaltung Büdingen, 63654 Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, Zimmer 203 zur Einsicht öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Ausbreitungs-Risikos des sog. Corona-Virus sind die Räume der Verwaltung nicht uneingeschränkt zugänglich. Auf die angepassten Öff-nungszeiten der Verwaltung und auf geänderte Einsichtmöglichkeiten der Planunterlagen wird hingewiesen. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen separaten Termin mit dem Stadtbauamt unter den Telefonnummern 06042/ 884 – 1409, 884 – 1401 oder 884 – 1400. Bedingung für die Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ist aktuell das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung, wofür um Ver-ständnis gebeten wird.

Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen auch telefonisch unter den o.g. Rufnummern oder via E-Mail (Carolin.Schaefer@stadt-buedingen.de) Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.

Ausdrücklich wird auf die zusätzlich bestehende digitale Einsichtnahmemöglichkeit über die Internetseite der Stadt Büdingen unter http://bplan.stadt-buedingen.de oder die Internetseite des zentralen Portals des Landes unter http://bauleitplanung.hessen.de, zur Einsichtnahme und zum Herunterladen, hingewiesen.

Stellungnahmen bzw. Anregungen zum Entwurf können bis zum 18.06.2020 bei der Stadtverwaltung Büdingen im Stadtbauamt und per Briefpost oder E-Mail abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgrenzung des Bebauungsplans ist in der abgedruckten unmaßstäblich verkleinerten Karte durch eine unterbrochene Linie kenntlich gemacht.

Büdingen, den 22.04.2021

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Erich Spamer
Bürgermeister

Abb.1.: Geltungsbereich 1 des Bebauungsplans Nr. 19b „Reichardsweide West“, 3. Änderung

Abb.1.: Geltungsbereich 1 des Bebauungsplans Nr. 19b »Reichardsweide West«, 3. Änderung
Abb.1.: Geltungsbereich 1 des Bebauungsplans Nr. 19b »Reichardsweide West«, 3. Änderung

Abb.2.: Geltungsbereich 2-4 des Bebauungsplans Nr. 19b „Reichardsweide West“, 3. Änderung

Abb.2.: Geltungsbereich 2-4 des Bebauungsplans Nr. 19b »Reichardsweide West«, 3. Änderung
Abb.2.: Geltungsbereich 2-4 des Bebauungsplans Nr. 19b »Reichardsweide West«, 3. Änderung