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23.04.2025

Amtliche Bekanntmachung
Büdinger Frühlingsgefühle-Froschparade-Kinderfest 2025

Am Sonntag, dem 04.05.2025 finden die o. g. Veranstaltungen im Stadtgebiet statt.

Für den Auf- und Abbau und die Dauer der Veranstaltung der Büdinger Frühlingsgefühle werden der „Marktplatz“ und der Platz „Auf dem Damm“, sowie die Durchfahrt der „Neustadt“ ab dem Untertor am Sonntag, 04.05.2025 von 6 – 21 Uhr gesperrt. Die Parkplätze „Im Breul“ werden bereits am Freitag, 02.05.2025 ab 15 Uhr gesperrt.

Die Straßen „Bahnhofstraße“ (ab Einmündung Brunostraße/Wilke), „Vorstadt“ und Altstadt werden am Sonntag, 04.05.2025 zwischen 10.30 Uhr und 21 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Die Ausfahrt aus dem Bereich „Obergasse“ ist am Sonntag, 04.05.2025 zwischen ca. 09:30 Uhr und ca. 12:00 Uhr auch über die Straße „Am Hain“ wegen der Aufstellung der Froschparade nicht möglich.

Die Ausfahrt aus den Bereichen der „Altstadt“, „Schlossgasse“ sowie des „Schlossplatzes“ ist am Sonntag, 04.05.2025 zwischen 10:30 und ca. 12:00 Uhr ebenfalls nicht möglich.

Durch die Froschparade kann es am Sonntag, 04.05.2025 zwischen 11 – 13 Uhr zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen im Innenstadtgebiet kommen.  

Für die Bewohner der Altstadt mit besonderem Parkausweis werden der Altstadtparkplatz sowie der Parkplatz „Militärregierung“ an diesem Tag bereitgestellt.

Die Straßen „An der Fahrbach“ und „Eberhard-Bauner-Allee“ werden für den Auf- und Abbau und die Dauer des Kinderfestes am Sonntag, 04.05.2025 zwischen 7 und 22 Uhr gesperrt.

Die Verkehrszeichen, insbesondere die Sperrungen und Haltverbote entlang der Umzugstrecke, sind zu beachten und den Anordnungen der Polizei und dem Ordnungsamt ist Folge zu leisten.

Büdingen, 23. April 2025

BÜRGERMEISTER DER STADT BÜDINGEN

- Ordnungsbehörde -

Benjamin Harris

Bürgermeister