Öffentliche Bekanntmachung
Amt für Bodenmanagement
-Flurbereinigungsbehörde-
Amtsblatt vom 30.10.2026 Nr. 53 Ziff. 456
Flurbereinigungsverfahren Altenstadt-Mühlweide
Verfahrensnummer: VF 2532
Gz: 0597-2-05-25-32-01-00004#2026-00001
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zur Vorstandswahl
im Flurbereinigungsverfahren Altenstadt-Mühlweide
Durch die Einführung der Wahlperioden für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (§ 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz) ist eine Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Altenstadt-Mühlweide notwendig geworden. Die Wahl erfolgt für die Dauer von sieben Jahren. Die Neuwahl findet gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Büdingen statt am:
Donnerstag, den 12. November 2026 um 19:00 Uhr,
im großen Gemeinschaftsraum der Altenstadthalle
Vogelsbergstraße 42, 63674 Altenstadt (Hessen)
Zu dieser Wahl werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, das sind die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die diesen gleichstehenden Erbbauberechtigten des Flurbereinigungsverfahrens Altenstadt-Mühlweide oder deren Bevollmächtigte, eingeladen.
Die Neuwahl wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Für das Wahlverfahren gelten gemäß § 21 Abs. 3 bis 5 FlurbG folgende wesentliche Regelungen:
- Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder jede(r) Bevollmächtigte hat, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde, nur eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümerinnen / Eigentümer gelten als eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
- Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
- Für jedes Mitglied des Vorstandes ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen oder zu bestellen. Die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter müssen nicht Teilnehmerinnen oder Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sein.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z.B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuchauszug, Erbfolgennachweis). Bevollmächtigte haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Bekanntmachung
Die Ladung zur Vorstandswahl am 12.11.2026 wird in der Flurbereinigungsgemeinde Altenstadt und in den angrenzenden Städten Büdingen, Nidderau, Florstadt, Niddatal und Gemeinden Glauburg und Limeshain öffentlich bekanntgemacht.
Darüber hinaus sind die Ladung zur Vorstandswahl, die Abgrenzung des Verfahrensgebietes, sowie weitere Informationen zum Flurbereinigungsverfahren unter der Internetadresse https://www.hvbg.hessen.de/vf2532 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Büdingen, den 22.10.2026
Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde -
Im Auftrag
gez. Kaiser
(Verfahrensleitung)