Sprungziele
Inhalt
10.05.2024

Öffentliche Bekanntmachung
Amt für Bodenmanagement

-Flurbereinigungsbehörde-

Amtsblatt vom 10.05.2024 Nr. 20 Ziff. 93

Flurbereinigungsverfahren Kefenrod - Burgbracht
Verfahrens-Nr.: VF 2597'
Gz.: 2-BD-05-25-97-01-B-0004#007

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im Flurbereinigungsverfahren Kefenrod-Burgbracht, Wetteraukreis, werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:

Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am 30.11.2023 im DGH Burgbracht der Gemeinde Kefenrod erläutert worden sind und
am 27.11.2023 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr  bis 14.30 Uhr,
am 28.11.2023 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr  bis 14.30 Uhr sowie
am 29.11.2023 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr  bis 14.30 Uhr

im DGH Burgbracht der Gemeinde Kefenrod, Kirchstraße 4, 63699 Kefenrod ausgelegen haben.

Begründung

Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte und Wertermittlungsrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.

Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Daher sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben.

Bekanntmachung

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird  in der Flurbereinigungsgemeinde Kefenrod und in den angrenzenden Städten Büdingen, Gedern, Ortenberg sowie den Gemeinden Birstein, Brachttal und Wächtersbach öffentlich bekanntgemacht. Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF2597 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim

Amt für Bodenmanagement Büdingen

- Flurbereinigungsbehörde –
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen

oder bei der

Spruchstelle für Flurbereinigung
beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Büdingen, den 15.04.2024

Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde -

gez.

Dr. Schweitzer
Amtsleiter

Randspalte