Öffentliche Bekanntmachung
Amt für Bodenmanagement
Flurbereinigungsverfahren Ortenberg – Wippenbach
Gz.: 23.1 – BD-05-09-44-01-B-0004#005
Verfahrensnummer: F 944 Ladung zur Ladung zur Vorlage der Wertermittlung
Amtsblatt vom 02.07.2021 Nr. 32 Ziff. 137
Für das Flurbereinigungsverfahren Ortenberg – Wippenbach im Wetteraukreis werden die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung ausgelegt. Die Nachweise werden zur Einsichtnahme für die Beteiligten
von Mittwoch den 21.07.2021 bis Freitag den 23.07.2021
im Altenraum des Bürgerhauses Ortenberg,
Wilhelm-Leuschner Straße 6 in 63683 Ortenberg ausgelegt.
Während dem oben genannten Zeitraum werden Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde zur Beantwortung von Fragen und für Erläuterungen anwesend sein.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen können Beteiligte nur nach telefonischer Voranmeldung erscheinen. Für eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme der Wertermittlungsergebnisse bitten wir um Kontaktaufnahme mit Frau Engel telefonisch unter (06042) 9612-7352 oder per E-Mail unter der Adresse anja.engel@hvbg.hessen.de bis zum 16.07.2021. Als Mund-Nasen-Schutz ist eine medizinische Maske mitzubringen, darüber hinaus sind die weiteren Hygienemaßnahmen vor Ort zu beachten.
Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer wird im Voraus ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes und ein erläuterndes Merkblatt per Post zugesandt. In dem Auszug werden die Grundstücke mit Bezeichnung, Größe und Wert nachgewiesen. Die Teilnehmer werden gebeten, die Angaben in den Auszügen zu überprüfen und Unstimmigkeiten oder Veränderungen (z. B. Eigentumswechsel) der Flurbereinigungsbehörde mitzuteilen.
Der Anhörungstermin nach § 32 FlurbG wird aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie ersetzt durch die Veröffentlichung von Informationen zur Wertermittlung, zum Nachweis des Alten Bestandes sowie über die weitere Durchführung des Verfahrens im Internet unter www.hvbg.hessen.de/F944 (gemäß § 5 Planungssicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 in der derzeit geltenden Fassung). In begründeten Fällen können diese Unterlagen postalisch zur Verfügung gestellt werden.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können in einem oben genannten vereinbarten Termin im Zeitraum vom 21.07.2021 bis 23.07.2021 schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis spätestens 09.08.2021 schriftlich beim Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen zu erheben.
Beteiligte, die einen Termin in dem genannten Zeitraum nicht wahrnehmen können, jedoch Einwendungen gegen die Wertermittlung vorbringen möchten, können sich durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vorlage einer entsprechenden Vollmacht ist dann erforderlich. Die Vollmachtsvorlage ist im Internet unter www.hvbg.hessen.de/F944 verfügbar oder kostenlos bei der Flurbereinigungsbehörde erhältlich.
Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden.
Sollten darüber hinaus bei Ihnen Fragen bestehen, können Sie sich gerne telefonisch unter der oben angegebenen Nummer an uns wenden.
Die öffentliche Bekanntmachung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Ortenberg und in den angrenzenden Städten Nidda, Gedern und Büdingen sowie den Gemeinden Hirzenhain, Kefenrod, Glauburg und Ranstadt öffentlich bekanntgemacht. Darüber hinaus ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.hvbg.hessen.de/F944 abrufbar.
Büdingen, den 21.06.2021
Im Auftrag
gez. Höhn
Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde -
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen
Tel. (06042) 9612-0, Fax (0611) 327605-100
E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de