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Staatliche Finanzhilfe für Geschädigte aufgrund des Unwetters am 29. Januar 2021 im Wetteraukreis

Anträge auf Finanzhilfe können gestellt werden - Pressemitteilung des Wetteraukreises

Amtsblatt vom 12.12.2021 Nr. 07 Ziff. 29

Auszug aus der Pressemitteilung des Wetteraukreises:

Wetteraukreis (pdw) Ab sofort können Anträge auf Finanzhilfen bei Hochwasserschäden gestellt werden. Wie Landrat Jan Weckler und Kreisbeigeordneter Matthias Walther jetzt gemeinsam mitteilten, stehen die dafür notwendigen Antrags- und Informationsunterlagen im Internet bereit.

Auf Antrag des Wetteraukreises hat das Regierungspräsidium mittlerweile der Einleitung einer Finanzhilfeaktion zugestimmt. Gleichzeitig wurden notwendige Absprachen mit den betroffenen Städten und Gemeinden getroffen und die Bildung einer Schadenskommission in Angriff genommen.

Antragsberechtigt sind geschädigte Privatpersonen, Gewerbetreibende, Landwirte und Gärtner sowie Vereine aus folgenden Städten und Gemeinden:
Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Nidda, Ortenberg und Ranstadt.

Die Antragsfrist endet einen Monat nach Veröffentlichung der Aufforderung zur Antragstellung. Diese Veröffentlichungen erfolgen am 12. und 13. Februar 2021 durch die jeweilige Kommune. Diese ist für die fristgerechte Einreichung maßgeblich.

Auf der Internetseite des Wetteraukreises stehen umfangreiche Informationen zur Verfügung. Neben den online beschreibbaren Antragsformularen sind hier die maßgeblichen Richtlinien des Landes Hessen zusammengestellt. Zudem gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen und eine Übersicht der Ansprechper-sonen in den Städten und Gemeinden sowie beim Wetteraukreis. Diese Informationen sind auch über Verlinkung auf den Webseiten der erwähnten Kommunen verfügbar.

„Wir sind froh, dass wir so schnell die Voraussetzungen schaffen konnten, um denen zu helfen, die nach dieser Hochwasserkatastrophe schnelle Hilfe brauchen“, so Landrat Jan Weckler und Kreisbeigeordneter Matthias Walther.

12.02.2021