Zur Ermittlung der Grundsteuer wird der Grundsteuermessbetrag; sowie der Hebesatz der Gemeinde benötigt.
Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt und wurde im Grundsteuermessbescheid den Grundstückseigentümer mitgeteilt.
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz (%) ergibt die künftige Grundsteuer.
Für die Grundsteuerschuldner wird es in der Regel zu Veränderungen bei der Grundsteuerhöhe ab dem Jahr 2025 kommen. Es kann sowohl zu einer höheren Grundsteuerfeststellung als auch zu einer niedrigeren kommen.
Bitte in den Rechner den vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrag eingeben. Die neue Grundsteuer zum 01.01.2025 wird automatisch ermittelt.