Amtsblatt vom 09.07.2021 Nr. 33 Ziff. 148
Unter Berufung auf § 7 der Satzung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet LIMES“ lade ich die Mitglieder der Verbandsversammlung für Donnerstag, den 22. Juli 2021, 20.00 Uhr, in die Wolfgang-Konrad-Halle, Zum Sportplatz 22, 63654 Büdingen-Lorbach zur ersten Sitzung nach Ablauf der Wahlzeit ein.
Hygieneregeln für den Ablauf der Sitzung:
- Es gilt das allgemeine Abstandsgebot für Besucherinnen und Besucher der Sitzung (Mindestabstand 1,5 m).
- Es sind die vorhandenen Reinigungs- und Desinfektionsmittel zu benutzen.
- Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, beim Betreten und während des Aufenthalts auf dem Gelände und im Gebäude einen Mundschutz (FFP2 oder OP-Maske) zu tragen.
- Körperliche Kontakte, wie z.B. Händeschütteln, sind nicht erlaubt.
- Besucherinnen und Besucher werden namentlich beim Betreten des Sitzungssaales registriert, um ggf. eine Nachverfolgung der Kontaktpersonen durchführen zu können.
- Änderungen der Bestimmungen nach den Corona-Verordnungen behalten wir uns vor.
Tagesordnung:
- Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister
- Wahl des vorsitzenden Mitgliedes der Verbandsversammlung
- Wahl des stellvertretenden vorsitzenden Mitgliedes
- Geprüfter Jahresabschluss 2018 samt Schlussbericht der Revision hier: Beratung und Beschlussfassung sowie Entlastung des Verbandsvorstandes
- Bauleitplanung des Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Limes Bebauungsplan „Gewerbegebiet Limes - Erweiterung-West“ Entwurfs- und Offenlagebeschluss
- Verschiedenes
Hammersbach, 07.07.20214
gez. Michael Göllner
Bürgermeister Hammersbach