Befreiung von der Ausweispflicht
Nr. 99008002010001, 99008002010002, 99008002010003Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden;
- die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können.
Wichtiger Hinweis:
Durch die Befreiung von der Ausweispflicht können bestimmte Angelegenheiten nicht mehr durchgeführt werden, da kein Identitätsnachweis mehr vorhanden ist. Dies betrifft zum Beispiel Rechtsanwalts- und Notartermine, Bank- und / oder Behördenangelegenheiten, etc.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formular "Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht"
- eine aktuelle schriftliche Bestätigung des behandelnden Arztes oder des Pflegeheimes, dass die betroffene Person nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann
Welche Gebühren fallen an?
Keine.