Wegfall der gaststättenrechtlichen Anzeigepflicht für Vereinsveranstaltungen
Stadt Büdingen informiert über wichtige Änderungen
Mit Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes des Landes Hessen ist zum 23. Dezember 2025 die Anzeigepflicht für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes durch nicht gewinnorientierte Organisationen und Initiativen entfallen. Dies betrifft insbesondere Vereine, Initiativen, Bürgergruppen und ehrenamtliche Zusammenschlüsse.
Was bedeutet das für Vereine und Initiativen?
• Keine Anzeige mehr erforderlich: Veranstaltungen mit Ausschank oder Verkauf von Speisen und Getränken müssen nicht mehr nach § 6 HGastG angezeigt werden.
• Breiter Anwendungsbereich: Erfasst sind Vereine, Stiftungen, Feuerwehr, Kultur und Sportvereine, Elterninitiativen sowie informelle Gruppen.
• Keine Gebühren mehr: Da keine Anzeige mehr erfolgt, entfällt auch die Grundlage für Gebühren.
Wichtiger Hinweis: Behörden erhalten keine Informationen mehr
Durch den Wegfall der Anzeige entfällt auch die Weiterleitung an Ordnungsamt, die Stadtpolizei, die Lebensmittelüberwachung und die Landespolizei.
Das bedeutet konkret:
• Das Ordnungsamt der Stadt Büdingen erfährt nicht mehr automatisch von Vereinsfesten, Märkten, Feiern oder Benefizveranstaltungen.
• Auch die Polizeibehörde erhält keine Vorabinformationen mehr.
• Regelkontrollen sind ohne Kenntnis der Veranstaltung nicht möglich.
Hinweis der Stadt Büdingen
Um Vereine und Initiativen weiterhin bestmöglich zu unterstützen, weist die Stadt Büdingen darauf hin, dass bei größeren oder organisatorisch anspruchsvolleren Veranstaltungen eine frühzeitige Abstimmung mit dem Ordnungsamt hilfreich sein kann.
Dies kann beispielsweise sinnvoll sein bei Veranstaltungen mit
• größerem Besucheraufkommen
• Alkoholausschank
• Nutzung öffentlicher Straßen oder erforderlichen Verkehrsmaßnahmen
• besonderen Anforderungen an den Brandschutz
• möglicher Lärmentwicklung oder Veranstaltungen in den Abend- und Nachtstunden
Eine freiwillige Kontaktaufnahme bietet Vereinen und Initiativen die Möglichkeit,
• frühzeitig Hinweise und Beratung zu erhalten
• Fragen zu anderen rechtlichen Anforderungen (z. B. Lärmschutz, Verkehr oder Brandschutz) zu klären
• bei Bedarf eine bessere Abstimmung mit Sicherheits- und Einsatzkräften zu ermöglichen
• organisatorische Risiken im Vorfeld zu minimieren
Hintergrund
Mit dem Wegfall der Anzeigepflicht verfolgt das Land Hessen das Ziel, ehrenamtliches Engagement und Vereinsveranstaltungen von bürokratischem Aufwand zu entlasten. Gleichzeitig entfällt damit auch die automatische Information der zuständigen Behörden über entsprechende Veranstaltungen.
Die Stadt Büdingen setzt daher weiterhin auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen und Initiativen und bietet bei Bedarf Unterstützung und Beratung an.