Sicher unterwegs mit dem E‑Scooter – Worauf Nutzer in Büdingen achten sollten
Büdingen – Im Sommer steigt die Nutzung von E‑Scootern – ein praktisches und schnelles Mobilitätsangebot für viele Bürger. Das Ordnungsamt rät, diese Fahrzeuge nur unter Beachtung der Verkehrssicherheit zu nutzen:
✅ Wichtigste Regeln auf einen Blick
- 1. Ab 14 Jahren erlaubt
- Nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist das Fahren mit E‑Scootern ab dem 14. Lebensjahr erlaubt, ein Führerschein ist nicht erforderlich
- 2. Wo fahren erlaubt ist
- Nur auf Radwegen, Radfahrstreifen oder der Fahrbahn. Reine Gehwege sind tabu – sonst droht ein Bußgeld von 15–30 € .
- Maximal 20 km/h; Geschwindigkeit an andere Verkehrsteilnehmer anpassen .
- 3. Technische Ausrüstung darf nicht fehlen
- Betriebserlaubnis und gültige Versicherungsplakette verpflichtend.
- Mindestens zwei unabhängige Bremsen, Glocke, weiße Front- und rotes Rücklicht, seitliche Reflektoren .
- 4. Verbotene Fahrweisen
- Zwei Personen auf einem Scooter, Anhänger oder lastintensive Gepäck sind verboten.
- Handys während der Fahrt lenken ab – daher untersagt .
- 5. Alkohol am Lenker – Strafbar
- Für Fahrer unter 21 und in der Probezeit herrscht absolutes Alkoholverbot.
- Für alle anderen gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen: ab 0,5 ‰ droht ein Bußgeld (ca. 500 €, 1 Punkt, Fahrverbot), ab 1,1 ‰ liegt eine Straftat vor .
🎓 Besonderer Hinweis für Jugendliche und Schüler
Die Unfallkasse Hessen empfiehlt:
- Tragen eines Helms, auch wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben .
- Helle Kleidung und schwarze Schuhe mit gutem Profil für Stabilität.
- Nur mit beiden Händen am Lenker, nie freihändig fahren .
- Vor Fahrtbeginn sollten Schalldämpfung, Licht, Bremsen und Reifen geprüft werden.
🏫 E‑Scooter auf dem Schulgelände?
- Grundsätzlich ist das Fahren auf Schulhöfen verboten. E‑Scooter sollten abgestellt, nicht gefahren werden .
- Ladeflächen und sichere Abstellplätze sollten von Schulen ausgewiesen werden; Aufsicht und Gefährdungsbeurteilung sind verpflichtend .
- Bei Ausflügen oder Schulprojekten:
- Mindestalter 14, Helmpflicht, technische Kontrolle, Unterweisung durch Lehrkräfte, Unfallversicherungsschutz – Checkliste beachten .
👮 Kontrollen und Sanktionen
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Verstöße gegen die oben genannten Regeln künftig vermehrt kontrolliert und mit Bußgeldern belegt werden können. Ziel ist mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
Fazit: E‑Scooter sind eine schnelle und umweltfreundliche Alternative für innerstädtische Mobilität – wenn sie sicher genutzt werden. Deshalb: informieren, ausrüsten, verkehrsgerecht fahren!
Ansprechpartner:
Ordnungsamt Stadt Büdingen
Tel.: 06042‑884-1300
E‑Mail: ordnungsamt@stadt-buedingen.de
Schutzmann vor Ort der Polizei
Tel.: 06042-9648124
E-Mail: svo-buedingen.ppmh@polizei.hessen.de
Flyer „E‑Scooter: Regeln, Risiken und Hinweise“ mit allen Details rund ums E‑Scooter-Fahren unter folgendem link: dvr.de/fileadmin/downloads/Themen/e-scooter/E-Scooter-Flyer.pdf
Wir wünschen allen viel Freude beim sicheren Rollen durch Büdingen!
Stadt Büdingen - Ordnungsamt