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Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes

Nr. 99050027008001

  • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
    (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
  • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
  • Ausgefülltes Antragsformular

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Antragsformular

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnungsamt

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen

Kontakt

Matthias Vogt
Sachbearbeitung

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen


Gaby Hofmann
Sachbearbeitung

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen


Bilge Bakar
Sachbearbeitung

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen