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Kfz: Ordnungswidrigkeiten

Nr. 99108031000000

Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnungsamt

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen

Kontakt

Gabriele Hörhold
Sachbearbeitung

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen