Reisepass, vorläufiger
Nr. 99085001012005Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären oder Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Um dieses Anliegen bei uns zu erledigen, müssen Sie sich entweder über unsere Homepage einen Termin buchen oder aber Sie kommen zu unseren offenen Sprechzeiten (montags und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) in unser Bürgerbüro. Ein Onlinedienst steht hierfür leider nicht zur Verfügung.
Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Dieses Anliegen kann nicht in unserer Verwaltungsaußenstelle bearbeitet werden. Hier müssen Sie zwingend in unserem Bürgerbüro in Büdingen vorsprechen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
- ggf. Ihre Geburtsurkunde, bei der Antragstellung für ein Kind : Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
- Nachweis über die unmittelbare Reise (bspw. Flugticket oder Reisevertrag)
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Gebühren fallen an?
Es fällt eine Gebühr in Höhe von 26,00€ an.
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Für die Fertigung eines biometrischen Passbildes wird eine zustätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € erhoben.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Kartenzahlung
Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.