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Reisepass beantragen

Nr. 99085001012000

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Die Beantragung ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich. Ein Reisepass wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Für Vielreisende wird ein Reisepass mit 48 Seiten angeboten.

Für den Reisepass existiert ein elektronisches Speichermedium, auf welchem das Lichtbild, die Fingerabdrücke, die Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke und die Personendaten sind.

Es existiert keine zentrale Datenbank für die Speicherung der biometrischen Merkmale. Die Fingerabdrücke werden bei Aushändigung des Reisepasses in der Datenbank gelöscht, Lichtbilder werden nur in der Passbehörde gespeichert. Die Passbehörde hat dem Passinhaber auf Verlangen Einsicht in die auf dem Chip gespeicherten Daten zu gewähren.

Bei der Beantragung des Passes erfolgt die Abnahme des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers bzw. ersatzweise des Daumens, Mittelfingers oder Ringfingers. Die Aufnahme des kleinen Fingers ist nicht zulässig. Die Speicherung entfällt, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen nicht nur vorübergehend unmöglich ist.

Die Antragstellung von Reisepässen für Kinder ist möglich. Bei Antragstellern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert. Die Unterschrift des Kindes ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes das 10. Lebensjahr vollendet hat.

Der Reisepass ist 10 Jahre gültig. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie auch bei Zweitpässen gilt eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.

In der Regel darf jeder nur einen Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann man 2 Pässe besitzen, wovon der 2. jedoch nur 6 Jahre gültig ist. Die Verlängerung eines Reispasses ist nicht möglich, es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.

Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden. Bei der Antragstellung dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Der Passinhaber ist verpflichtet, den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses der Passbehörde, in deren Zuständigkeit er meldebehördlich registriert ist, unverzüglich anzuzeigen. Wenn der neue Pass gegen Unterschrift abgeholt wird, ist ein im Besitz befindlicher alter Pass abzugeben. Sie können Ihren alten Pass unter Umständen auch behalten, dazu ist er aber vorzulegen und ungültig zu machen.

Ein vorläufiger Reisepass kann nur im Ausnahmefall ausgestellt werden, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Express-Passes nicht mehr ausreicht. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen (bspw. Flugtickets oder ähnliches).

Bei Änderung des Familiennamens, z. B. durch Eheschließung, muss ebenfalls ein neuer Reisepass beantragt werden. Hierzu ist die Vorlage der Eheschließungsurkunde erforderlich.

Der Verlust eines Reisepasses ist der Passbehörde (Bürgerbüro) der Stadt Büdingen unverzüglich anzuzeigen.

Die Antragstellung eines Reisepasses kann nur persönlich erfolgen. Wird für Kinder (unter 18 Jahren) ein Reisepass beantragt, sind die Kinder zur Antragstellung mitzubringen. Ebenso muss der Passbehörde eine Einverständniserklärung zur Antragstellung eines Reisepasses beider Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so ist ein aktuelles Negativattest des Jugendamtes vorzulegen. Der / die Sorgeberechtigte muss zur Antragstellung mitkommen.

Um dieses Anliegen bei uns zu erledigen, müssen Sie sich entweder über unsere Homepage einen Termin buchen oder aber Sie kommen zu unseren offenen Sprechzeiten (montags und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr) in unser Bürgerbüro. Ein Onlinedienst steht hierfür leider nicht zur Verfügung.

Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Dieses Anliegen kann nicht in unserer Verwaltungsaußenstelle bearbeitet werden. Hier müssen Sie zwingend in unserem Bürgerbüro in Büdingen vorsprechen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Reisepass persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). In Reisepässen bei Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert.

Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Biometrische Passbilder
biometrisches Passbild
biometrisches Passbild

Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),

  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),

  • gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,

  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,

  • bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

Für die Fertigung eines biometrischen Passbildes wird eine zustätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre

  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

  • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

Kartenzahlung

Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).

In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Bemerkungen

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann.Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).

In einige Länder – z. B. in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt. Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.