Personalausweis - Adresse ändern
Nr. 99008001011001Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen. Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Dies setzt jedoch voraus, dass Sie sich bereits umgemeldet haben; siehe hierzu „Wohnung Anmeldung“ oder „Wohnung Ummeldung“.
Hinweis:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für die Außenstelle in Düdelsheim immer einen Termin buchen. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)
Teaser
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal: