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Personalausweis - Adresse ändern

Nr. 99008001011001

Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen. Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

Dies setzt jedoch voraus, dass Sie sich bereits umgemeldet haben; siehe hierzu „Wohnung Anmeldung“ oder „Wohnung Ummeldung“.

Hinweis:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für die Außenstelle in Düdelsheim immer einen Termin buchen. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.12.2020
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)

Teaser

Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

Hinweise (Besonderheiten)

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerbüro

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen