Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Haushaltsbescheinigung

Je nachdem, welche Leistung/en Sie bei einer Behörde beantragen, verlangt die zuständige Behörde (Stelle) von Ihnen eine aktuelle Haushaltsbescheinigung.

In einer Haushaltsbescheinigung bestätigt die Meldebehörde Ihre im Melderegister eingetragene aktuelle Wohnsituation.

Die antragstellende Person muss unter Vorlage ihres Ausweises (oder Passes oder Identifikationsnachweises) persönlich vorsprechen und das Formular "Haushaltsbescheinigung" ausgefüllt und unterschrieben mitbringen. Ist eine persönliche Vorsprache nicht möglich, kann in Ausnahmefällen mit entsprechender Vollmacht (ausgedruckt und unterschrieben) eine Haushaltsbescheinigung ausgestellt werden.

Um dieses Anliegen bei uns zu erledigen, müssen Sie sich entweder über unsere Homepage einen Termin buchen oder aber Sie kommen zu unseren offenen Sprechzeiten (montags und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr) in unser Bürgerbüro. Ein Onlinedienst steht hierfür leider nicht zur Verfügung.

Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für die Außenstelle immer einen Termin buchen. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.