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Personalausweis - Abholung

Voraussetzung zur Abholung ist, dass Sie Ihren derzeitigen Personalausweis mitbringen und unser Schreiben mit PIN- und PUK-Nummer erhalten haben. Sollten Sie unser Schreiben nicht bekommen haben, müssen Sie sich bei der Abholung selber eine PIN-Nummer vergeben. Die PIN-Nummer muss aus 6 Zahlen (von 0 bis 9) bestehen. Die PIN-Nummer darf nur von dem Ausweisinhaber geändert werden, eine Bevollmächtigung Dritter ist hier nicht erlaubt.

Zu Ihrer Sicherheit: notieren Sie die PIN keinesfalls auf Ihrem Ausweis und bewahren Sie PIN und Ausweis nicht zusammen auf!

In Ausnahmefällen kann Ihr Personalausweis auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Hier muss uns eine unterschriebene Vollmacht (inkl. Bestätigung über den Erhalt unseres Schreibens mit PIN-Nummer) und der bisherige Personalausweis des Vollmachtgebers vorgelegt werden. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können.

Hinweis bei unter 16jährigen: Die Onlinefunktion, für welche das Schreiben mit der PIN- und PUK-Nummer benötigt wird, ist erst ab 16 Jahren freigeschaltet. Aufgrund dessen erhalten Kinder und Jugendliche, die keine 16 Jahre alt sind, kein Schreiben von uns. Um aber den Lieferstatuts des beantragten Personalausweises abfragen zu können, können Sie entweder unseren Onlinedienst nutzen und dort die neue Nummer des beantragten Personalausweises eingeben oder aber Sie scannen den QR-Code ein (beides wurde Ihnen bei der Beantragung ausgehändigt).

Um Ihren neuen Personalausweis abzuholen, benötigen Sie nicht zwingend einen Termin. Gerne können Sie zu unseren Öffnungszeiten kommen. Eine eventuelle Wartezeit ist sodann einzuplanen.

Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle in Düdelsheim:
Aus organisatorischen Gründen müssen Sie für Ihre Vorsprache in unserer Verwaltungsaußenstelle Düdelsheim immer einen Termin buchen.