Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen
Nr. 99079003012001Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag Urkunden und beglaubigte Ausdrucke aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus. Wenn Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, muss dieser Personenstand in Deutschland einmalig vom Standesamt nachbeurkundet worden sein.
Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie selbst, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sowie Ihre direkten Vor- und Nachfahren einen Antrag beim Standesamt stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag bekommen auch andere Personen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält folgende Angaben:
- Ort und Tag der Begründung der Partnerschaft
- Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung
- Ort und Tag der Geburt beider Personen
- Geschlecht der Lebenspartner
- Angaben zur Religionszugehörigkeit
Was passiert, wenn sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten oder die der anderen Person zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft ändern?
Dann ergänzt das zuständige Standesamt den Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung. Auf Antrag stellt es Ihnen anschließend eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Verfahrensablauf
Wenn Sie berechtigt sind, eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Register zu beantragen, können Sie den Antrag schriftlich und elektronisch bei dem Standesamt einreichen, das die Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat:
Das Standesamt prüft den Antrag und die Berechtigung und stellt Ihnen anschließend die Urkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Register aus.
Welche Unterlagen werden benötigt?
als Lebenspartnerin oder Lebenspartner:
- Nachweis zur Identität:
- Personalausweis,
- Reisepass oder
- geeignetes Ausweisdokument.
als direkter Vorfahr oder Abkömmling:
- Nachweis zur Identität:
- Personalausweis,
- Reisepass oder
- geeignetes Ausweisdokument.
- Nachweis zur Antragsberechtigung
als andere Person:
- Nachweis zur Identität
- Personalausweis,
- Reisepass oder
- geeignetes Ausweisdokument.
- Nachweis des rechtlichen Interesses oder des berechtigten Interesses