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Straßenbeleuchtung: Störung melden

Nr. 99108020224000

Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an

  • den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
  • die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).

Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
◾den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
◾die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).

Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

Mängelmelder

Kosten

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.12.2012
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Stadtbauamt

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen

Kontakt

Stefanie Weiß
Sachbearbeitung

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen


Daniel Dietrich
Sachbearbeitung

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen