Anmeldung eines Hundes
Hundehalter sind gemäß unserer Satzung zur Anmeldung des Hundes sowie zur Zahlung einer Steuer verpflichtet.
Der Steuerbetrag liegt für den Ersthund bei EUR 90,00/Jahr, für den Zweithund bei EUR 140,00/Jahr, weitere Hunde je EUR 200,00/Jahr.
Zudem gibt es eine Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden, welche u.a. als gefährlich einzustufende Hunde vorgibt. Für diese Hunde muss eine Erlaubnis zur Haltung beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt direkt im Anschluss an die Anmeldung des Hundes über unseren Online-Service, wenn Sie dies wünschen.
Für diese Hunde gilt zudem ein anderer Steuerbetrag von EUR 700,00/Jahr.
Weitere Informationen finden Sie in unserer
Satzung. Hier kommen Sie zu unserem
ONLINE-SERVICE.