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Abfall: Bioabfall entsorgen

Nr. 99001003004000

Bioabfälle sind überlassungspflichtige Abfälle, die getrennt zu erfassen sind und über die Biotonne einer Verwertung zugeführt werden.

Soweit eine zulässige Eigenkompostierung stattfindet, kann die Stadt Büdingen eine Befreiung von der Nutzung der Biotonne aussprechen.

Bioabfälle sind zum Beispiel Gemüse- und Obstreste, Balkon- und Topfpflanzen, Kaffeefilter und Teebeutel, Speisereste, altes Brot, Eierschalen, Fallobst, Laub, Rasenschnitt, kleiner Heckenschnitt.

Hinweis: Das gehört nicht in die Biotonne:

  • Asche
  • Holzkohle
  • Katzenstreu (Granulat)
  • Kehricht
  • Staubsaugerbeutel mit Inhalt
  • Steine
  • Tierkot
  • Windeln
  • Zigarettenkippen

Auch Plastiktüten und kompostierbare Plastiktüten gehören nicht in die Biotonne.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Stadt Büdingen welche Bioabfälle Sie über die Biotonne entsorgen dürfen. Sie können diese Information auch auf unserer Web-Site unter der Rubrik "Abfall-ABC" nachschlagen.

Anfang des Jahres werden durch die Stadt Büdingen Abfallkalender ausgeteilt. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Für die Biotonne fallen lediglich Wiegegebühren in Höhe von 0,15 € pro angefangenem Kilogramm an.

Kartenzahlung

Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)