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Sperrmüll

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Abfall: Sperrmüll

Nr. 99001009004000

Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

Die sperrigen Abfälle werden auf Abruf monatlich eingesammelt. Nicht angemeldete Sperrmüllgegenstände sind von der Abfuhr ausgeschlossen.

Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle Düdelsheim:
Sofern Sie den Antrag in unserer Außenstelle Düdelsheim abgeben möchten, müssen Sie aus organisatorischen Gründen immer einen Termin für die Außenstelle buchen. Eine Vorsprache ohne Termin ist hier nicht möglich.

Ansprechpunkt

Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

Entsorgung von Sperrmüll im Abholsystem

Für Sperrmüll gilt die Faustregel: „Nur sperrige Gegenstände des Hausrates, die aufgrund ihrer Abmessungen zu groß für die Restmülltonne sind, gehören zum Sperrmüll.“

Die sperrigen Abfälle werden auf Abruf monatlich eingesammelt. Die Abholung dieser Abfälle ist von dem Grundstückseigentümer oder Abfallbesitzer unter Verwendung des von der Stadt Büdingen bereitgehaltenen Vordrucks (zu erhalten auf der Homepage der Stadt Büdingen, im Bürgerbüro und bei den Ortsvorstehern) anzumelden. Die sperrigen Abfälle sind an dem jeweiligen Abfuhrtag ab 6.00 Uhr bereitzustellen.

Nicht angemeldete Sperrmüllgegenstände sind von der Abfuhr ausgeschlossen.

Die Abholung zu den angegeben Terminen ist nicht gewährleistet, da das Kontingent begrenzt ist.

Bitte warten Sie auf eine Bestätigung der Stadtverwaltung.

Sperrmülltermine 2025

  • Montag, 17.03.2025
  • Dienstag, 15.04.2025
  • Montag, 12.05.2025
  • Freitag, 27.06.2025
  • Dienstag, 15.07.2025
  • Dienstag, 05.08.2025
  • Dienstag, 26.08.2025
  • Mittwoch, 24.09.2025
  • Mittwoch, 05.11.2025
  • Freitag, 14.11.2025
  • Freitag, 05.12.2025

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.09.2013
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen. 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Weitere Informationen

Online beantragen

Zuständige Stelle

Amt für Steuern und Finanzen

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen

Zuständige Stelle

Abfall-Servicenummer

Eberhard-Bauner-Allee 16
63664 Büdingen

Kontakt

Alexandra Burgucu
Sachbearbeitung

Eberhard-Bauner-Allee 16
63654 Büdingen

Dokumente