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Abfall: Sperrmüll

Nr. 99001009004000

Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

Die sperrigen Abfälle werden auf Abruf monatlich eingesammelt. Nicht angemeldete Sperrmüllgegenstände sind von der Abfuhr ausgeschlossen.

Hinweis für die Verwaltungsaußenstelle Düdelsheim:
Sofern Sie den Antrag in unserer Außenstelle Düdelsheim abgeben möchten, müssen Sie aus organisatorischen Gründen immer einen Termin für die Außenstelle buchen. Eine Vorsprache ohne Termin ist hier nicht möglich.

Entsorgung von Sperrmüll im Abholsystem

Für Sperrmüll gilt die Faustregel: „Nur sperrige Gegenstände des Hausrates, die aufgrund ihrer Abmessungen zu groß für die Restmülltonne sind, gehören zum Sperrmüll.“

Die sperrigen Abfälle werden auf Abruf monatlich eingesammelt. Die Abholung dieser Abfälle ist von dem Grundstückseigentümer oder Abfallbesitzer unter Verwendung des von der Stadt Büdingen bereitgehaltenen Vordrucks (zu erhalten auf der Homepage der Stadt Büdingen, im Bürgerbüro und bei den Ortsvorstehern) anzumelden. Die sperrigen Abfälle sind an dem jeweiligen Abfuhrtag ab 6.00 Uhr bereitzustellen.

Nicht angemeldete Sperrmüllgegenstände sind von der Abfuhr ausgeschlossen.

Die Abholung zu den angegeben Terminen ist nicht gewährleistet, da das Kontingent begrenzt ist.

Bitte warten Sie auf eine Bestätigung der Stadtverwaltung.

Sperrmülltermine 2024

  • Dienstag, den 09. Januar 2024
  • Montag, den 29. Januar 2024
  • Montag, den 12. Februar 2024
  • Freitag, den 01. März 2024
  • Dienstag, den 12. März 2024
  • Dienstag, den 09. April 2024
  • Dienstag, den 07. Mai 2024
  • Dienstag, den 21. Mai 2024
  • Mittwoch, den 05. Juni 2024
  • Donnerstag, den 04. Juli 2024
  • Dienstag, den 16. Juli 2024
  • Montag, den 19. August 2024
  • Mittwoch, den 11. September 2024
  • Montag, den 30. September 2024
  • Freitag, den 01. November 2024
  • Montag, den 11. November 2024
  • Montag, den 02. Dezember 2024

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz