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Fischereischein

Nr. 99042001012000

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung

oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer

oder

 Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer

oder

Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde

oder

Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei

oder

Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann

oder

bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)

  • Passbild

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr in EUR

Fischereiabgabe in EUR

Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein

10

7,50

Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein

18

27,00

Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein

36

50,00

Jugendfischereischein
(1 Jahr)

4

3,50

Jugendfischereischein
(5 Jahre)

6

17,00

Ausländerfischereischein

5

7,50

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Kartenzahlung

Bitte beachten Sie, dass ab dem 10.10.2022 nur noch Kartenzahlung möglich ist.