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Kommunale Wärmeplanung (KWP)

Die kommunale Wärmeplanung umfasst die systematische Erfassung und Analyse des aktuellen und zukünftigen Wärmebedarfs sowie der Wärmeversorgungsinfrastruktur in unserer Stadt. Dabei werden Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien, Abwärme und die Verbesserung der Energieeffizienz identifiziert. Die vielfach geforderte Wärmewende trägt erheblich zum Klima- und Ressourcenschutz bei und stellt Kommunen vor eine große Herausforderung

Seit dem 29. November 2023 verpflichtet das Hessische Energiegesetz Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, zu veröffentlichen und fortlaufend zu aktualisieren. Mit dem am 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz hat die Bundesregierung auch auf Bundesebene eine entsprechende Verpflichtung gesetzlich verankert. Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und des Klimaschutzes.

Das Ziel der Wärmeplanung besteht darin, ein Konzept zu erstellen, das auf Grundlage der aktuellen Wärmeversorgung den Weg hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wärmeversorgung aufzeigt – mit Etappenzielen für 2030,2035 und 2040.

Warum ist das wichtig?

  • Klimaschutz: Die Wärmeversorgung hat einen wesentlichen Einfluss auf den CO2-Ausstoß. Durch eine gezielte Wärmeplanung können wir den Einsatz fossiler Energieträger reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten
  • Kostenersparnis: Effiziente Wärmenetze und der verstärkte Einsatz von erneuerbaren Energien führen langfristig zu geringeren Energiekosten für Haushalte und Unternehmen.
  • Versorgungssicherheit: Eine gut geplante Wärmeinfrastruktur erhöht die Versorgungssicherheit und verringert die Abhängigkeit von externen Energiequellen.


Eignungsprüfung

Die Stadt Büdingen hat eine umfassende Eignungsprüfung zur Kommunalen Wärmeplanung abgeschlossen. Die Eignungsprüfung stellt gemäß §14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie Kapitel 3 des bundesweiten Leitfadens Wärmeplanung den ersten inhaltlichen Schritt der kommunalen Wärmeplanung dar. Ziel dieses Prozessschrittes ist es, frühzeitig zu prüfen, ob für das gesamte Gemeindegebiet oder für einzelne Teilgebiete eine verkürzte Wärmeplanung zulässig und fachlich sinnvoll ist.

Die Eignungsprüfung untersuchte das Stadtgebiet in verschiedenen Teilgebieten, die ein konsistentes Bild aufzeigten. Eine Analyse über das gesamte Stadtgebiet verdeutlichte lokal verfügbare Wärmepotenziale und eine ausreichende Wärmedichte, sodass es für diese Gebiete nach dem bundesweiten Leitfaden der Wärmeplanung nicht empfehlenswert ist, eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen.

Auf Basis dieser Erkenntnisse wird die Stadt Büdingen nun eine vollständige, reguläre kommunale Wärmeplanung durchführen. Mit der kommunalen Wärmeplanung setzt Büdingen die gesetzlichen Anforderungen um und schafft langfristige Planungssicherheit für Bürger, Unternehmen und städtische Einrichtungen.


Gegenüberdarstellung des Ablaufs der normalen u. verkürzten Wärmeplanung
Gegenüberdarstellung des Ablaufs der normalen u. verkürzten Wärmeplanung

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