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Hinweise zum Ausfüllen der Stimmzettel

Ortsbeiratswahl Aulendiebach
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Ortsbeiratswahl Vonhausen
Ortsbeiratswahl Wolferborn

Sie wählen richtig, wenn Sie die folgenden fünf Regeln der Stimmabgabe beachten. Damit sind Sie über alle Gestaltungsmöglichkeiten informiert, die Ihnen das Kommunalwahlrecht für Ihre Stimmabgabe bietet.

  1. Wie viele Stimmen habe ich?
    Sie haben so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Sie haben also fünf Stimmen bei der Wahl Ihres Ortsbeirates.

  2. Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?
    Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel vergeben. Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine, aber auch zwei oder höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nennt man „Kumulieren“.

  3. Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?
    Ja! Da es nur einen Wahlvorschlag gibt, ist eine pauschale Annahme dieser Liste nicht möglich. Sie müssen Ihre fünf Stimmen selbst auf die Kandidaten verteilen.

  4. Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen vergeben?
    Ja. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Die übrigen Stimmen gehen dann unter, Sie sind also nicht gezwungen, alle fünf Stimmen tatsächlich zu vergeben.

  5. Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?
    Nein. Die Streichung von Bewerbern oder Bewerberinnen wirkt sich nur im Rahmen der Reststimmenvergabe bei der Verhältniswahl aus. Da es diese bei der Mehrheitswahl nicht gibt, ist bei der Wahl Ihres Ortsbeirates im Gegensatz zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung das Streichen von Bewerbern oder Bewerberinnen nicht möglich.

Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten?
Geben Sie keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen. Sie riskieren sonst, dass ein Teil Ihrer Stimmen ungewollt verloren geht.

Nutzen Sie wegen der Corona-Pandemie die Möglichkeit der Briefwahl!