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Befreiung von der Ausweispflicht

Nr. 99008002010001, 99008002010002, 99008002010003

Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

  1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden;
  2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können.

Wichtiger Hinweis:

Durch die Befreiung von der Ausweispflicht können bestimmte Angelegenheiten nicht mehr durchgeführt werden, da kein Identitätsnachweis mehr vorhanden ist. Dies betrifft zum Beispiel Rechtsanwalts- und Notartermine, Bank- und / oder Behördenangelegenheiten, etc.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formular "Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht"
  • eine aktuelle schriftliche Bestätigung des behandelnden Arztes oder des Pflegeheimes, dass die betroffene Person nicht mehr alleine am öffentlichen Leben teilnehmen kann

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsgrundlage