Amtliche Bekanntmachung
-Flurbereinigungsbehörde-
Amtsblatt vom 06.12.2026 Nr. 12 Ziff. 278
Flurbereinigungsverfahren Büdingen-Büches
Verfahrensnummer: UF 2323
Gz.: 2-BD-05-23-23-01-B-0001#008
Öffentliche Bekanntmachung
2. Änderungsbeschluss
1. Anordnung der Änderung
Gemäß § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I . 546) in der derzeit geltenden Fassung wird der vom Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation erlassene Flurbereinigungsbeschluss vom 21.12.2015 sowie der vom Amt für Bodenmanagement Büdingen erlassene 1. Änderungsbeschluss vom 06.01.2021 durch diesen Änderungsbeschluss im Flurbereinigungsverfahren Büdingen-Büches B 457 wie folgt geändert:
Es wird ein Flurbereinigungsverfahren nach § 87 und § 1 FlurbG angeordnet.
Der Verfahrenszweck wird für alle Grundstücke im Verfahrensgebiet nach §§ 1 und 37 FlurbG erweitert.
2. Flurbereinigungsgebiet
Durch diesen Änderungsbeschluss wird die Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes nicht geändert.
3. Teilnehmergemeinschaft
Durch diesen Änderungsbeschluss tritt keine Änderung in der Bezeichnung der Teilnehmergemeinschaft ein.
4. Bekanntmachung
Dieser Änderungsbeschluss wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Büdingen und in den angrenzenden Gemeinden Altenstadt, Glauburg, Gründau, Hammersbach, Kefenrod, Limeshain, Ronneburg und in den Städten Ortenberg und Wächtersbach öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist der Änderungsbeschluss über die Internetadresse https://www.hvbg.hessen.de/uf2323 abrufbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden beim
Amt für Bodenmanagement Büdingen
- Flurbereinigungsbehörde -
Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen
oder beim
Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
- Obere Flurbereinigungsbehörde -
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Büdingen, den 21.01.2026
Amt für Bodenmanagement
-Flurbereinigungsbehörde-
gez. Dr. Schweizer
Amtsleitung