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23.07.2021

Amtliche Bekanntmachung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet LIMES

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet LIMES"

Amtsblatt vom 23.07.2021 Nr. 35 Ziff. 164

Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet LIMES"

  1. Gemäß § 114 des Hessisches Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet LIMES" in ihrer Sitzung am 22.07.2021 den vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2018 beschlossen hat.
    Gleichzeitig wurde dem Verbandsvorstand für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.
  2. Öffentliche Auslegung:
    Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit Schlussbericht des Amtes für Prüfung und Revision liegen zur Einsichtnahme vom
    26.07.2021 bis 06.08.2021
    während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Hammersbach, Köbler Weg 44, 63546 Hammersbach, Bürgerbüro, öffentlich aus.

Hammersbach, 22.07.2021

gez. Göllner
(Verbandsvorsteher)

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