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06.03.2026

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Nachrücken von Bewerbern in den Seniorenbeirat der Stadt Büdingen

Amtsblatt vom 06.03.2026 Nr. 12 Ziff. 282

Frau Christel Rieger hat mir gegenüber schriftlich auf ihren Sitz im Seniorenbeirat verzichtet. Als nächster noch nicht berufener Bewerber rückt Herr Ralf Köhler, Kastanienring 12, 63654 Büdingen, in den Seniorenbeirat der Stadt Büdingen nach.
Gegen vorstehende Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 des Kommunalwahlgesetzes gegeben, wonach jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen kann. Wer nicht die Verletzung eines eigenen Wahlrechtes rügt, muss 100 Unterstützungsunterschriften für seinen Einspruch beifügen, damit dieser zulässig ist.

63654 Büdingen, den 5. März

Christian Lohrey
Stellv. Gemeindewahlleiter

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