Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Bauleitplanung der Stadt Büdingen
Änderung des Flächennutzungsplans „Behelfsparkplatz Freibad“
hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 21.03.2025 die Änderung des Flächennutzungsplans „Behelfsparkplatz Freibad“ festgestellt.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 58/1 teilweise, 124/1, 125/1 und 138/1 (Straße „In den Jägerwiesen“) in der Flur 5, Gemarkung Büdingen (siehe folgende Abbildung).
Mit Bescheid vom 11.11.2025 (Az.: 0029-III 31.2-61.d.02.14-00077#2025-00001) hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Änderung des Flächennutzungsplanes „Behelfsparkplatz Freibad“ genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes „Behelfsparkplatz Freibad“ wirksam.
Die Planunterlagen in Papierform können in der Stadtverwaltung Büdingen, Bauamt, Zimmer 203, Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen während der Dienststunden nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Zusätzlich erfolgt gemäß § 6a Abs. 2 BauGB auch eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Büdingen unter der Rubrik Wirtschaft & Stadtplanung / Stadtentwicklung & Bauen / Flächennutzungsplan.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind.
Büdingen, 13.01.2026
Der Magistrat der Stadt Büdingen
Benjamin Harris
Bürgermeister