Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Wichtige Zahlungstermine
Amtsblatt vom 09.05.2025 Nr. 21
Die Stadtkasse Büdingen weist darauf hin, dass am 15.05.2025 folgende Steuern und Abgaben fällig sind:
Grundsteuer A + B | II. Quartal 2025 |
Abfallbeseitigungsgebühren | II. Quartal 2025 |
Gewerbesteuervorauszahlung | II. Quartal 2025 |
Alle Beiträge, die bis zum 15.05.2025 nicht eingegangen sind, werden durch die Stadtkasse automatisch angemahnt. Nach weiteren 4 Wochen werden die fällig gewordenen Beiträge im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen. Bei Nichteinhaltung der Fälligkeit sind die anfallenden Mahngebühren und Säumniszuschläge ebenfalls in voller Höhe zu entrichten.
Es wird gebeten, bei Überweisung stets das Kassenzeichen anzugeben.
Büdingen, den 09.05.2025
Der Magistrat der Stadt Büdingen
-Die Stadtkasse-
i.A.
Donnert
Kassenleitung