Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Bauleitplanung der Stadt Büdingen - Stadtteil Orleshausen
Bebauungsplan Nr. 5 „Bücheser Straße“
Parallele Flächennutzungsplanänderung für einen Teilbereich des Bebauungsplans
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 19.04.2024 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplans Nr. 5 „Bücheser Straße“ in Orleshausen aufzustellen.
Die Planung betrifft die Flurstücke 18 und 19 an der Bücheser Straße, am nördlichen Ortsrand von Büdingen-Orleshausen. Der Geltungsbereich geht aus der nachstehenden unmaßstäblichen Übersichtskarte (gestrichelt umrandeter Bereich) hervor. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der Bestandsbebauung sowie von Entwicklungsmöglichkeiten, die auch bisher unbebaute Flächen betreffen.
Da der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt für den nördlichen Teil des Plangebietes „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt, die überlagert ist mit Kennzeichnungen zu Schutzgebieten und Schutzobjekten im Sinne des Naturschutzrechts und potenziellen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, ist eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.
Die Beschlussfassung zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung über die Ziele und Zwecke der Planungen findet im unten genannten Zeitraum statt. Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und der Flächennutzungsplanänderung werden in der Zeit von
Montag, dem 13.01.2025 bis einschließlich Montag, dem 10.02.2025
in der Stadtverwaltung Büdingen, 63654 Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, Zimmer 203 ausgelegt. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Über den Inhalt der Planungen wird auf Verlangen auch telefonisch oder via E-Mail Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elektronisch zur Einsicht zu verschicken.
Ausdrücklich wird auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Büdingen unter https://www.stadt-buedingen.de/Wirtschaft-Stadtplanung/Stadtentwicklung-Bauen/Laufende-Bauleitplanverfahren/ oder der Internetseite des zentralen Portals des Landes Hessen unter http://bauleitplanung.hessen.de, zur Einsichtnahme und zum Herunterladen der Planung, hingewiesen.
Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB von den Planungen unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5 „Bücheser Straße“
Genordet, ohne Maßstab
Büdingen, den 07.01.2024
Der Magistrat der Stadt Büdingen
Katja Euler
1. Stadträtin