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26.07.2024

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen, Stadtteil Düdelsheim

Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 15 „Else“ - 2. Änderung

Amtsblatt vom 26.07.2024 Nr. 32

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 15.03.2024 den Bebauungsplans Nr. 15 „Else“ – 2. Änderung im Stadtteil Düdelsheim gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB geändert wurde (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wurde von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2 a BauGB abgesehen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von ca. 0,5 ha umfasst das Flurstück Nr. 11/23, Flur 8 in der Gemarkung Düdelsheim. Der Geltungsbereich wird begrenzt:

  • im Norden durch die Bundesstraße B 521,
  • im Osten durch einen Autohandel mit Kfz-Werkstatt und
  • im Süden sowie im Westen durch die öffentliche Straße „Elsegrund“ (Flst. Nrn. 11/22 und 11/25). Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich zudem aus nachfolgender Planskizze:

(Abbildung unmaßstäblich, Geltungsbereich schwarz umrandet)

Geltungsbereich BPlan Nr. 15 Else - 2. Änderung
Geltungsbereich BPlan Nr. 15 Else - 2. Änderung


Vom Tage der Bekanntmachung an kann jedermann den Bebauungsplan mit Begründung in der Stadtverwaltung Büdingen, Stadtbauamt,  Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen, Zimmer 203 während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Planunterlagen stehen ferner im Internet auf der Homepage der Stadt Büdingen unter der Adresse www.stadt-buedingen.de/Wirtschaft-Stadtplanung/Stadtentwicklung-Bauen/Bebauungspläne sowie im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter www.bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Auf die Beachtung der Verletzung von Vorschriften gem. den Bestimmungen des § 214 BauGB sowie auf § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Büdingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Büdingen, den 24.04.2024

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Benjamin Harris
Bürgermeister

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