Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen
Aufhebung der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre gem. §§ 14 und 16 BauGB
Aufgrund des § 17 Abs. 4 des BauGB in Verbindung mit § 51 HGO hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen am 20.01.2023 die Aufhebung der Veränderungssperre als Satzung beschlossen und am 10.02.2023 amtlich bekannt gemacht.
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der bisherigen Veränderungssperre erstreckte sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Bahnhofstraße“ 5. Änderung und umfasst die Grundstücke der ehemaligen Schlachthausgenossenschaft Fl. 1 Nr. 594/1 sowie 526/3 und 526/4. Der bisherige Geltungsbereich ist in der beigefügten unmaßstäblich verkleinerten Abbildung durch eine unterbrochene Linie dargestellt.
§ 2
Inkrafttreten
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre außer Kraft.
Büdingen, den 10.02.2023
Magistrat der Stadt Büdingen
Benjamin Harris
Bürgermeister