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10.02.2023

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Aufhebung der Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre gem. §§ 14 und 16 BauGB

Aufgrund des § 17 Abs. 4 des BauGB in Verbindung mit § 51 HGO hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen am 20.01.2023 die Aufhebung der  Veränderungssperre als Satzung beschlossen und am 10.02.2023 amtlich bekannt gemacht.

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der bisherigen Veränderungssperre erstreckte sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Bahnhofstraße“ 5. Änderung und umfasst die Grundstücke der ehemaligen Schlachthausgenossenschaft Fl. 1 Nr. 594/1 sowie 526/3 und 526/4. Der bisherige Geltungsbereich ist in der beigefügten unmaßstäblich verkleinerten Abbildung durch eine unterbrochene Linie dargestellt.

§ 2

Inkrafttreten

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Veränderungssperre außer Kraft.

Büdingen, den 10.02.2023

Magistrat der Stadt Büdingen                                                                              

Benjamin Harris
Bürgermeister 

Geltungsbereich BPlan Nr. 6, 5. Änderung
Geltungsbereich BPlan Nr. 6, 5. Änderung
Abb. Außerkraftsetzung der Veränderungssperre

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