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09.04.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Bauleitplanung der Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen
Bebauungsplan Nr. 55 „Bei der Neumühle“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Amtsblatt vom 09.04.2021 Nr. 16 Ziff. 63

Bauleitplanung der Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen

Bebauungsplan Nr. 55 „Bei der Neumühle“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 06.03.2019 die den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Bei der Neumühle“ gefasst.

Ziel der Planung ist es, für das Flurstück 15 in der Flur 13 in der Gemarkung Büdingen die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit einer privaten Grünfläche zu schaffen. Die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche liegt im Außenbereich und sollte laut Aufstellungsbeschluss als „private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Frei-zeitgärten“ festgesetzt werden. Der tatsächlich geplanten Nutzung entsprechend ist die Zweckbestimmung der pri-vaten Grünfläche jedoch als „Grabeland“ zu bezeichnen und wird dementsprechend festgesetzt.

Die frühzeitige öffentliche Unterrichtung über die Ziele und Zwecke der Planung findet im unten genannten Zeit-raum statt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung wird in der Zeit von

Montag, dem 12.04.2021 bis einschließlich Freitag, dem 30.04.2021

bei der Stadtverwaltung Büdingen, 63654 Büdingen, Eberhard-Bauner-Allee 16, Zimmer 203 ausgelegt. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Ausbreitungs-Risikos des sog. Corona-Virus sind die Räume der Verwaltung nicht uneingeschränkt zugänglich. Auf die angepassten Öffnungszeiten der Verwaltung und auf geänderte Einsichtmöglichkeiten der Planunterlagen wird hingewiesen. Zur Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte einen separaten Termin mit dem Stadtbauamt unter den Telefonnummern 06042/ 884 – 1409, 884 – 1401 oder 884 – 1400. Bedingung für die Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ist aktuell das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung, wofür um Verständnis gebeten wird.

Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen auch telefonisch unter den o.g. Rufnummern oder via E-Mail (Carolin.Schaefer@stadt-buedingen.de) Auskunft gegeben. Zudem wird angeboten, die Planunterlagen elekt-ronisch zur Einsicht zu verschicken.

Ausdrücklich wird auf die zusätzlich bestehende digitale Einsichtnahmemöglichkeit über die Internetseite der Stadt Büdingen unter http://bplan.stadt-buedingen.de oder die Internetseite des zentralen Portals des Landes unter http://bauleitplanung.hessen.de, zur Einsichtnahme und zum Herunterladen, hingewiesen.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

Büdingen, den 07.04.2021

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Erich Spamer
Bürgermeister

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