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19.03.2020

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Büdingen

Aufgrund § 2 Abs. 7 der Satzung der Stadt Büdingen für ihre Beiräte, Ausländer, Kinder- und Jugend und Senioren (Beiratssatzung) vom 11.12.2019, verordnet der Magistrat die 1. Änderung der Wahlordnung für die Wahlen der Beiräte der Stadt Büdingen Kinder- und Jugendbeirat und Seniorenbeirat.

§ 2 der Wahlordnung wird wie folgt neu gefasst:
§ 2 Abs. 1 Wahltermin

I
Die Wahl zum Seniorenbeirat der Stadt Büdingen wird verschoben.

II
Die übrigen Vorschriften bleiben unverändert

III
Die 1. Änderung der Wahlordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Büdingen, 19.03.2020

Der Magistrat der Stadt Büdingen

Henrike Strauch
Erste Stadträtin